Fachlexikon
Betriebskosten
§ 18 Abs. 3 WertV – BK sind Kosten, die durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Grundstücks sowie seiner baulichen und sonstigen Anlagen laufend entstehen. (siehe auch § 27 II. BV). Sie sind in der Anl. 3 zu § 27 Abs.1 der II. BV aufgeführt und i.d.R. von den Mietern…
WeiterlesenBeschränkt persönliche Dienstbarkeit
§§ 1090 ff BGB: Nutzungsrecht – keine Übertragbarkeit begründet durch Einigung und Eintragung § 873 BGB Löschung durch: Aufhebung § 875 und § 876 BGB Staatsakt Tod des Berechtigten § 1061 BGB Belastung eines Grundstücks zugunsten einer natürlichen oder juristischen Person. Dem Berechtigten stehen einzelne Nutzungen zu. Quelle: Isabelle Dieckmann – Von der IHK Bodensee-Oberschwaben…
WeiterlesenBebauungsplan
§§ 8 ff. BauGB verbindlicher Bauleitplan. Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Inhalt des BBP (§ 9BauGB) Art und Maß der baulichen Nutzung Bauweise, Stellung der baulichen Anlagen Größe, Breite, Tiefe der Baugrundstücke Flächen für Nebenanlagen Flächen für den Gemeinbedarf höchstzulässige Anzahl der Wohnungen…
WeiterlesenBaumassenzahl
§ 21 BauNVO: Die Baumassenzahl gibt an wie viel Kubikmeter Baumasse je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des § 19 Abs. 3 zulässig sind. Die Baumasse ist nach den Außenmaßen der Gebäude vom Fußboden des untersten Vollgeschosses bis zur Decke des obersten Vollgeschosses zu ermitteln. Quelle: Isabelle Dieckmann – Von der IHK Bodensee-Oberschwaben öffentlich bestellte und…
WeiterlesenBaulast
§ 7 LBO Notwendige Abstandflächen können ganz oder teilweise auf andere Grundstücke erstrecken, wenn durch Baulast gesichert ist, dass sie nicht überbaut werden und auf die auf diesen Grundstücken erforderlichen Abstandsflächen nicht angerechnet werden. § 71 Übernahme von Baulasten: Durch Erklärung gegenüber der Baurechtsbehörde können Grundstückseigentümer öffentlich- rechtliche Verpflichtungen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun,…
WeiterlesenBauland (baureifes Land)
WertV § 4 Abs. 4: Baureifes Land sind Flächen, die nach öffentlich- rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar sind. Kennzeichen: § 30 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplan § 33 Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (eingeschränkt) § 34 Zulässigkeit von Vorhaben der innerhalb im Zusammenhang bebauten Ortsteile § 35 Bauen im Außenbereich (privilegiertes Bauen), wenn…
WeiterlesenBaugesetzbuch (BauG)
Regelungen über die Nutzung von Grund und Boden, d.h. Bauplanungsrecht Vollzug und Sicherung der Planung durch Umlegung, Erschließung und Enteignung Trennung von Bauaufsichts- (Ordnungs-) recht und Bauplanungsrecht Mit dem Bundesbaugesetz von 1960 wurden die wesentlichen Grundlagen des Städtebaurechts gesetzt, deren Elemente sind: Vorbereitung und Leitung der baulichen und sonstigen Nutzung durch die Bauleitplanung in der…
WeiterlesenBauerwartungsland
WertV § 5 Entwicklungszustand: Bauerwartungsland sind Flächen, die nach ihren weiteren Grundstücksmerkmalen (§ 6), insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung auf Grund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen. Diese Erwartung kann sich insbesondere auf eine entsprechende Darstellung dieser Flächen im Flächennutzungsplan, auf ein entsprechendes Verhalten…
WeiterlesenBankenüblicher Zins
Der Grundstückssachverständige, der Kreditinstitute oder institutionelle Investoren bedienen möchte, steht in dem Spannungsfeld zwischen dem Liegenschaftszins und dem Kapitalmarktzins. Der Bankenübliche Zins ist mit dem Kapitalmarktzins vergleichbar. Die Schwierigkeit des Liegenschaftszinses liegt in der Erklärungsbedürftigkeit dieses Instrumentes, da der Kapitalmarktzins grundsätzlich logischer und transparenter wirkt. Als Sachverständiger muss ich dem entgegenhalten, dass Investitionsrisiken durch den…
WeiterlesenAbstraktionsprinzip
Das Verpflichtungsgeschäft begründet den Rechtsgrund für die Verpflichtung und das Behaltendürfen einer Leistung (Kaufvertrag, Schenkungsvertrag oder Tauschvertrag). Hiervon lösgelöst ist die dingliche Einigung, die die Entstehung oder den Übergang des dinglichen Rechts bewirkt (Auflassung). Fehlt der Rechtsgrund und das Eigentum (oder Recht) wird mit konstitutiver Wirkung ins Grundbuch eingetragen, so ist das durch Einigung und…
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