Baugesetzbuch (BauG)

Regelungen über die Nutzung von Grund und Boden, d.h. Bauplanungsrecht
Vollzug und Sicherung der Planung durch Umlegung, Erschließung und Enteignung
Trennung von Bauaufsichts- (Ordnungs-) recht und Bauplanungsrecht

Mit dem Bundesbaugesetz von 1960 wurden die wesentlichen Grundlagen des Städtebaurechts gesetzt, deren Elemente sind:

Vorbereitung und Leitung der baulichen und sonstigen Nutzung durch die Bauleitplanung in der Zuständigkeit der Gemeinden,
die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit unterteilt nach Gebieten mit Bebauungsplänen, im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und dem Außenbereich
die Bodenordnung,
das Enteignungsrecht und
das Erschließungsrecht

Diese Elemente des Städtebaurechts wurden bei der nachfolgenden Gesetzgebung bis heute beibehalten, auch wenn das Städtebaurecht in wichtigen Bereichen fortentwickelt wurde.

Quelle: Isabelle Dieckmann – Von der IHK Bodensee-Oberschwaben öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Das gesamte Lexikon ist als Schulungsunterlage für Immobiliensachverständige in gedruckter Form bei Isabelle Dieckmann zu beziehen >> Kontakt