Vergleichswertverfahren

Basierend auf § 15 Abs. 1 ImmoWertV ist das Vergleichswertverfahren eines der drei klassischen und hierzulande angewendeten Wertermittlungsverfahren für Immobilien. Die anderen beiden Methoden nennen sich Sachwert- und Ertragsverfahren. Das Vergleichswertverfahren zeigt sich besonders beliebt, denn es hat gegenüber den beiden anderen Verfahren den Vorteil, die aktuelle Marktlage in die Kalkulation direkt einzubeziehen. Daraus folgend entsteht im Zuge des Vergleichs ein objektiver Überblick über den momentanen Verkehrswert einer Immobilie.

Wie der Name Vergleichswertverfahren bereits andeutet, werden für die Bewertung bebauter sowie unbebauter Grundstücke gleichwertige Immobilien und Grundstücke miteinander verglichen. In aller Regel handelt es sich um Wohneigentum, das der Eigentümer selbst nutzt (beispielsweise Eigentumswohnungen sowie unbebaute Grundstücke). Beim Ermitteln des Marktwerts des jeweiligen Grundstücks ist es von Vorteil, wenn die beiden zu vergleichenden Objekte in derselben Region oder gar im selben Einzugsgebiet befinden und Ähnlichkeiten in der Größe und Ausstattung aufweisen. Um sich am aktuellen Marktwert orientieren zu können, ist es wichtig, dass die Vergleichsobjekte etwa im selben Zeitraum bewertet wurden.

Zu Beginn des Vergleichswertverfahrens ist der Wert von Grund und Boden zu ermitteln, der sich der Kaufpreissammlung deutscher Gutachterausschüsse entnehmen lässt. Diese Einsicht muss beantragt werden und gilt erst dann als aussagekräftig, wenn mindestens zehn Bewertungen vergleichbarer Grundstücke einzusehen sind. Die Kaufpreissammlung kann auch als Basis für die Kalkulation baulicher Objekte genutzt werden, alternativ werden auch eigene Marktrecherchen oder Grundstücksmarktberichte herangezogen.