Grundstück

Ein separat vermessenes Flurstück oder Fläche, die aus mehreren Flurstückteilen oder ganzen Flurstücken gebildet wird, wird als Grundstück bezeichnet. Eine Fläche, die als Grundstück gelten soll, muss im Grundbuch stehen. Beim Kauf oder Verkauf eines Teil des Flurstückes nennt man diesen Teil eine Parzelle, die mit der Vermessung und dem Erhalt eines Grundbuchblattes zu einem Grundstück wird.

Ein Grundstück kann nur bebaut werden, wenn es erschlossen wurde und baureif ist, sprich über einen Anschluss an die Versorgungsnetze wie Strom, Frisch- und Abwasser sowie an eine öffentliche Strasse aufweist. Zudem muss das Grundstück im Bebauungsplan für eine Bebauung vorgesehen sein bzw. innerhalb bebauter Ortsteile liegen. Die Art und das Ausmaß der Bebauung werden durch die Vorgaben im Bebauungsplan bestimmt. Kauft man also ein Baugrundstück, so sollte man darauf achten, das die Bebaubarkeit verbürgt ist.