Auflassung

Wenn man ein Grundstück kaufen möchte und sich mit dem Grundstücksverkäufer über die Umschreibung des Grundbuches auf den Käufernamen einig wird, so nennt man dies Auflassung. Vorher sollte das Grundstück zur Sicherheit allerdings vermessen werden und dann die Auflassung notariell festschreiben lassen. Der eigentliche Kauf ist erst mit der Eintragung des Käufernamens im Grundbuch abgeschlossen. Daher ist es sicherer mit einer notariellen Auflassungsvormerkung im Grundbuch nachteilige Verfügungen durch den Verkäufer zu verhindern. So kann das Grundstück auch nicht an einen anderen Interessenten gehen, bevor der Eintrag erfolgt ist.