Abschreibung
Abschreibungen sind für Immobilienbesitzer interessant, die als Vermieter auftreten. Sie erhalten die Möglichkeit, über die Abschreibungen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von der Steuer abzusetzen. Grundsätzlich muss unterschieden werden zwischen der linearen und degressiven Abschreibung.
Die degressive Abschreibung scheint auf den ersten Blick nur für Bauherren zu gelten, die selbst einen Neubau realisieren. Doch tatsächlich kann noch bis zu einem Jahr nach der Fertigstellung der Immobilie der Besitzer die degressive Abschreibung geltend machen. Erwirbt also ein Käufer eine erst kürzlich fertiggestellte Immobilie, kann er von dieser Form der Abschreibung profitieren. Konkret geht es um einen jährlich sinkenden Satz, der sich für den Immobilienbesitzer steuerlich positiv auswirkt. So können vom Vermieter in den ersten 8 Jahren 4 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten pro Jahr geltend gemacht werden. Vom 9. bis 14. und im nächsten Schritt vom 15. bis 50. Jahr reduzieren sich die Sätze auf 2,5 und 1,25 Prozent. Diese Regelung gilt seit 2004, vorher waren die abzuschreibenden Prozentsätze höher.
Einem anderen Prinzip folgt die lineare Abschreibung. Hier gibt es keinerlei Staffelungen, statt dessen kann über den Zeitraum von 50 Jahren pro Jahr ein Satz von 2 Prozent steuerlich abgesetzt werden. Kommen nachträgliche Herstellungs- oder Anschaffungskosten hinzu, kann die Dauer von 50 Jahren auch verlängert werden. Steuerlich interessant sind für Vermieter jedoch noch andere Kosten. So können neben der Abschreibung auch Schuldzinsen, Betriebskosten und Instandhaltungskosten als Werbungsausgaben angesetzt werden. Ergeben diese in der Summe einen höheren Wert als die Mieteinnahmen, spricht man von negativen Einkünften. Diese können dann mit anderen Einkünften wie beispielsweise Renten oder Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit verrechnet werden. Dadurch kommt es zur Reduzierung der Steuerlast.
Für welche Form der Abschreibung -also für die lineare oder degressive- sich der Immobilienbesitzer entscheidet, kann er frei wählen, wenn er die Voraussetzungen erfüllt. Die degressive Abschreibung ist in den ersten Jahren lukrativer, die lineare hat ihre Vorteile in der langfristigen Sicht.