Zwangsversteigerung

Zwangsversteigerung kann mit dem Durchsetzen eines berechtigten Anspruchs durch staatliche Machtmittel (Vollstreckungsverfahren, Zwangsvollstreckung) definiert werden. Die Zwangsversteigerung kommt im Bereich beweglicher Sachen (Schmuck, Porzellan, etc.), unbeweglichen Vermögens (Grundstücke, Immobilien) oder bei Auflösung einer Gemeinschaft von Besitzern an einem Grundstück vor. Eine Zwangsversteigerung setzt einen Antrag des Gläubigers beim zuständigen Amtsgericht voraus. Überwiegender Grund für eine Zwangsversteigerung ist die Überschuldung des Grundstücks-/Immobilieneigentümers.