Waldwertermittlungsrichtlinien (WaldR)

Was genau ein Wald ist, scheint auf den ersten Blick eindeutig zu sein. Tatsächlich muss man sich die Definition aber schon ein wenig genauer ansehen, wenn man verstehen will, wozu die Waldwertermittlungsrichtlinien (WaldR) genau da ist. Zunächst einmal werden als Wald alle mit Forstpflanzen bestockten Grundflächen bezeichnet. Der Gesetzgeber nennt zudem Waldwege, kahlgeschlagene und verlichtete Grundflächen Wald, außerdem Waldwiesen und Wildäsungsplätze. Ein paar Baumgruppen, die sich auf einem kleineren Grundstück befinden, sind dagegen nicht als Wald tituliert. Bestockte Baulandflächen, Parkanlagen oder Baumschulen gelten ebenfalls nicht als Wald.

Sinn und Zweck der Waldwertermittlungsrichtlinien (WaldR) ist die Ermittlung des Verkehrswertes eines Waldes. Genau wie bei der Wertermittlung einer Immobilie geht es um die Festlegung des Preises, der am Stichtag nach den rechtlichen Gegebenheiten erzielt werden könnte. Berücksichtigt werden dabei der Wert des Bodens und der des Baumbestandes. In das Ermittlungsverfahren fließen Faktoren wie die Lage des Waldes mit ein. Der Verkehrswert ist ein anderer, wenn der Wald in der Nähe von Siedlungs- oder Ballungsbieten liegt. Auch wenn er sich beispielsweise in der Nähe von Erholungsgebieten befindet oder selbst Erholungsfunktionen bietet, ändert sich der Wert. Weitere Umstände sind Dienstbarkeiten und „andere rechtliche Gegebenheiten“, wie es formell heißt.

Der Waldwert muss in einem Gutachten dokumentiert werden. Die Gliederung dieses Gutachtens ist vom Gesetzgeber genau bestimmt. Sie beginnt mit einer Zusammenfassung, die die besonderen Eigenschaften des Waldes genau beschreiben muss. Hinzu kommen Nachweise über den Eigentümer des Waldes und natürlich genaue Angaben über die Waldfläche. Auch die Verkehrslage, das Klima, besondere Witterungsverhältnisse oder Wildbestand spielen eine Rolle. Selbst Insekten fließen in die Bewertung mit ein.

Die Vorgaben der Waldwertermittlungsrichtlinien (WaldR) sind komplex und umfangreich. Neben den hier genannten Anforderungen gibt es eine Vielzahl weiterer, die zum Erstellen des Gutachtens über den Waldwert bedeutsam sind. Zudem werden zahlreiche komplizierte Formeln angewendet, um die Anforderungen der Richtlinien zu erfüllen. Insgesamt erfordert die Arbeit gemäß den Waldwertermittlungsrichtlinien (WaldR) eine hohe Fachkompetenz und kann nur durch geschultes und erfahrenes Personal durchgeführt werden.