Vergabe
Ein Bauvorhaben wird durch eine Ausschreibung bekannt gemacht und der Bauherr erhält darauf hin Angebote von Bauunternehmern. Akzeptiert der Bauherr ein solches Angebot, so sollte vor der Vergabe des Auftrages schriftlich festgelegt werden, ob es sich um einen Werkvertrag handeln soll oder um einen Vertrag gemäß den Vorgaben der VOB, nach dem abgerechnet und gehandelt werden soll. Bei der Ausarbeitung des Vertrages sollten Abtretungsmöglichkeiten für Forderungen durch den Unternehmer an Dritte sowie vage Gleitklauseln sollten darin nicht enthalten sein, um de Gewährleistung abzusichern.