Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)

In der VOB werden alle möglichen Leistungen, die mit einem Bauprojekt zusammenhängen, aufgelistet und mit einer zulässigen Vergütung ausgewiesen. Die Verdingungsordnung für Bauleistungen bildet die Grundlage für die vom Architekten erstellten Leistungsverzeichnisse für Bauvorhaben. Die Leistungen werden dann zwischen Bauherr und Handwerker oder Bauunternehmer in einem Bauvertrag geregelt, der entweder ein Werkvertrag nach BGB oder ein Vertrag auf der Grundlage der VOB sein könnte. Es können sich je nach Vertragsart unterschiedliche Gewährleistungsfristen ergeben. Zudem können Verträge für einzelne Bauleistungen oder das gesamte Bauvorhaben geschlossen werden.