Umbauter Raum

Umbauter Raum ist eine Kennzahl, die im Jahre 1950 in der DIN 277 definiert wurde. Mittlerweile wurde umbauter Raum durch die Norm Brutto-Rauminhalt, kurz: BRI, abgelöst, ebenfalls gemäß der DIN 277 sowie gemäß den Richtlinien in der II. Berechnungsverordnung. Der Fachbegriff umbauter Raum hat als Messgröße Bedeutung für Grundstücksbesitzer, Hauseigentümer sowie private Bauherren und die Kennzahl wird vorrangig von Sachverständigen und Kreditinstituten genutzt. Zwei unterschiedliche Basisberechnungen liegen dem Raummaß umbauter Raum beziehungsweise BRI zugrunde.

Werden in einfachster Kalkulation Höhe, Breite und Länge der Vollgeschosse von einem Rohbau multipliziert, ergibt sich das Maß umbauter Raum. Gestalterische Bauteile, beispielsweise Brüstungen, Balkone oder eine Außentreppe, bleiben dabei unberücksichtigt, wenn diese die Grundstücksfläche nicht beeinflussen. Die speziellen Vorschriften zur Höhenberechnung sollten Hauseigentümer sowie zukünftige Bauherren besondere Beachtung schenken. Die Angaben zum Rauminhalt werden von Hauseigentümern, Grundstücksbesitzern oder Bauherren in folgenden Fällen benötigt: Für den Antrag zur Baugenehmigung, zur Wertermittlung eines Gebäudes oder zur Kalkulation der anfallenden Baukosten. Für Kreditinstitute ist die Wertermittlung von Bedeutung, um den Beleihungswert des Gebäudes feststellen zu können.