Überbau

Wird eine Grundstücksgrenze durch eine bauliche Anlage überschritten, spricht man von einem Überbau. Rechtliche Grundlage ist § 912 BGB, worin festgeschrieben steht, dass Grundstücksnachbarn einen Überbau zu dulden haben, wenn der Bauherr weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat („entschuldigter Überbau“). Diese Duldung gilt nicht, wenn der beeinträchtigte Grundstücksnachbar noch vor der Grenzüberschreitung oder sofort…

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Reallasten

Die Reallast begründet auf den Bestimmungen von § 1105 BGB: Ein Grundstück wird so dinglich belastet, dass wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück an den Berechtigten zu entrichten sind. Diese Reallasten können zeitlich limitiert oder unlimitiert, in fester oder verschiedener Größe und aus Naturalien (Nahrung, Getränke), Geld sowie in Handlungen (Liefern von Strom, Unterhalten einer Brücke…

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