Landesbauordnung LBO Gegriffe

Folgende Begriffe enthält die Landesbauordnung (LBO) unter anderem: • Bauliche Anlagen: Immobile Objekte, die aus Bauprodukten hergestellt und mit dem Erdboden verbunden sind. Eine Baugenehmigung ist erforderlich. • Bauprodukte: Baustoffe/-teile oder (vorgefertigte) Anlagen werden dauerhaft in Bauwerke eingebaut. • Bauart: Bauprodukte werden zu baulichen Anlagen beziehungsweise zu Bauwerken zusammengefügt. • Gebäude: Laut Musterordnung überdeckte bauliche…

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