Rohbauland

Rohbauland ist nach der Definition der WertV eine Fläche, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 und 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche Nutzung noch unzureichend gestaltet sind. -> weiter lesen