Pachtwertverfahren

Um die Jahresnettokaltmiete einer Landpacht oder gepachteten Immobilie zu ermitteln, wird das Pachtwertverfahren (PWV) genutzt, wofür Bewirtschaftungskosten und marktübliche Liegenschaftszinsen berücksichtigt werden. Alle Bewirtschaftungskosten werden vom erzielbaren Gesamtumsatz abgezogen, um den Grundstücksreinertrag zu ermitteln. Der Kapitalisierung dient der Liegenschaftszinssatz, wobei die voraussichtliche Restnutzungsdauer zugrundegelegt wird. Gemäß § 194 BauGB wird der Verkehrswert aus dem Grundstücksertragswert festgestellt. Der branchenübliche Basisumsatz sowie objekt- und vertragsspezifische Anpassungen sind beim Pachtwertverfahren zu berücksichtigen. Als individuelle Besonderheiten gelten objekttypische, verdeckte sowie offene vertragsbedingte Ertragswertkriterien.