Mietspiegel

Ein Mietspiegel zeigt eine Übersicht über ortsübliche Vergleichsmieten. Voraussetzung für den Mietspiegel ist gemäß § 558 c BGB die gemeinsame Erstellung oder Anerkennung seitens der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und Mieter (also Hausbesitzer- und Mieterverein). Verhandeln Kommune, Mieter- und Hausbesitzerverein, spricht man vom „vereinbarten Mietspiegel“, wurde die Übersicht auf Grundlage anerkannter wissenschaftlicher Grundsätze ausgearbeitet, spricht man vom „qualifizierten Mietspiegel“.