Leibrenten

Sowohl in der gesetzlichen als auch der privaten Rentenversicherung werden Leibrenten gezahlt. Meistens handelt es sich dabei um periodische Zahlungen, im Bereich der privaten Rentenversicherungen sind auch Einmalzahlungen möglich. Leibrenten können auch zur Immobilienfinanzierung genutzt werden. In diesen Fällen spricht man von einer „umgekehrten Hypothek“. Als Leibrenten bezeichnet man auch wiederkehrende Geldleistungen bezogen auf eine lebende Person.

Durch sogenannte Wertsicherungsklauseln können Leibrenten dynamisiert werden. Dies geschieht entweder genehmigungsfrei, -fähig oder -pflichtig. Ohne diese Dynamik werden Zahlungen in gleichbleibender Rentenhöhe geleistet. Von temporären Leibrenten spricht man, wenn als Ende der Zahlungen ein bestimmter Zeitpunkt festgelegt wird. Kommt es zum Ableben des Rentenempfängers vor Ablauf dieses Zeitraumes, entfallen weitere Zahlungen. Dagegen wird bei der Zeitrente zwar auch zunächst ein fester Zeitraum für die Rentenzahlung festgelegt. Das Ende kann jedoch auch nach dem Tod des Empfängers liegen. Die Konsequenz dieser Möglichkeit ist die Vererbbarkeit der Rente.

Hausverkauf und Leibrenten

Um eine Immobilienfinanzierung zu realisieren, ist auch eine Leibrente geeignet. Der Käufer zahlt nur einen Teil oder nichts vom vereinbarten Kaufpreis, statt dessen leistet er an den Verkäufer regelmäßige Rentenzahlungen. Vorteile bringt das für beide Seiten. Der Verkäufer kann sicherstellen, regelmäßige Einkünfte für den Lebensabend zu haben. Der Käufer muss nicht den ganzen Kaufpreis auf einmal aufbringen. Stirbt der Verkäufer vor der Tilgung, hat der Käufer zudem Geld gespart. Das ist jedoch nicht in allen Fällen so.

Sonderregelungen im Zusammenhang mit Leibrenten

Nicht nur die Leibrente ist für den Verkäufer eine Möglichkeit, Sicherheit zu erwirken. Er kann außerdem beispielsweise ein lebenslanges Wohnrecht in seiner Immobilie zugesichert bekommen. Der Verkäufer muss also bis zum Ableben des Vorbesitzers warten, bis er in das Haus einziehen kann. Zusätzliche Vertragsgegenstände können Nießbrauch oder Rentengarantien für die Erben des Verkäufers sein.

Die Höhe der Leibrente

Wie hoch die Leibrente letztlich ausfällt, hängt vorrangig mit dem Verkaufspreis des Hauses zusammen. Auch fällige Zinszahlungen dienen als Berechnungsgrundlage. Hinzu kommen das Alter und das Geschlecht des Verkäufers. Die Besteuerung der Leibrente selbst wird im Einkommenssteuergesetz geregelt.