Kerngebiet

In Kerngebieten sind Wohnungen nur ausnahmsweise zugelassen; dominierend sind in solchen Gebieten Handelsbetriebe sowie zentrale Wirtschafts- und Verwaltungseinrichtungen.

Flächen und Gebiete, die laut Flächenplan als Kerngebiete ausgewiesen werden, dürfen ausschließlich mit gewerblich genutzten Flächen und Gebäuden besiedelt werden. Wohnflächen werden nur in Ausnahmefällen erlaubt. In diesen Kerngebieten findet man daher nur Verwaltungsgebäude, Bürokomplexe, Handelsbetriebe, Einzelhandelsbetriebe und sonstige zentrale Wirtschaftseinrichtungen.