Hauskläranlage

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen Häuser, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, über eine Hauskläranlage entsprechend der DIN 4261 Richtlinien verfügen, über die alle Abwässer provisorisch entsorgt werden können. Im Normalfall verfügen solche Hauskläranlagen über eine Klär- oder Faulgrube, in die das Abwasser eingeleitet wird und wo sich der Faulschlamm absetzt. Von dort fließt das vorgeklärte Wasser durch einen Überlauf in eine Versitz- oder Sickergrube, wo es langsam versickert. Eine Reinigung der Hauskläranlage von Faulschlamm ist, mindestens einmal im Jahr durchzuführen.