Dorfgebiet

Ein Bauvorhaben zu verwirklichen, ist mit vielen Vorgaben, Bestimmungen und Gesetzen verbunden. Während in anderen Ländern zuweilen fast spontan „drauflosgebaut“ werden kann, gelten in Deutschland strenge Richtlinien. Das gilt auch und im Besonderen für sogenannte Dorfgebiete. Sie stehen unter einer besonderen Beachtung, Bauvorhaben müssen sich an die Vorgaben der Baunutzungsverordnung, genauer: am § 5 orientieren.

Grundsätzlich sieht die Baunutzungsverordnung vor, dass auf einem Dorfgebiet Gebäude errichtet werden dürfen, die den Betreibern als Wohnform dienen. Die Unterbringung von Wirtschaftstellen, die zu land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben gehören, kommt hinzu. Außerdem sind Gebäude zulässig, die der Versorgung des Dorfgebietes dienen. Nicht jede Formulierung in der Baunutzungsverordnung ist allerdings so eindeutig wie diese. So kommt die Verordnung zum Schluss, dass auch Gebäude, die „nicht wesentlich stören“, auf einem Dorfgebiet errichtet werden können. Solch eine Wortwahl führt natürlich leicht zu unterschiedlichen Meinungen darüber, wann ein Gebäude wesentlich stört und wann nicht.

Auch in einem anderen Zusammenhang kann es zu abweichenden Bewertungen der Baunutzungsverordnung kommen. Es geht um die Errichtung von Kleinsiedlungen auf einem Dorfgebiet. Das ist grundsätzlich vorgesehen, und auch die Aussagen über die Art der Gebäude sind weitgehend klar. So können im Rahmen einer Kleinsiedlung selbstverständlich Wohngebäude und Wohnungen gebaut werden. Zu einer Siedlung gehören auch Einzelhändler, Beherbergungsbetriebe, Kneipen oder Restaurants. Um das Leben einer Kleinsiedlung in normalen Abläufen gewährleisten zu können, sind auch Tankstellen zugelassen. Das Gleiche gilt für die Gesundheit, den Sport, die Kultur oder die Kirche betreffende Gebäude. Und auch für die Verwaltung der Kleinsiedlung innerhalb des Dorfgebietes sieht die Baunutzungsverordnung Gebäude vor. Zu unterschiedlichen Auslegungen kann es jedoch kommen, wenn es um „sonstige Wohngebäude und Gewerbebetriebe“ geht.

Alles in allem hat die Baunutzungsverordnung das Ziel, Dorfgebiete zu erhalten. Aber es geht auch um die Entwicklungsmöglichkeiten, die sich bieten.