Baunebenkosten

Baunebenkosten werden in der Kostengliederung der DIN276 geregelt. In der buchhaltärischen Abrechnung werden die Baunebenkosten unter der Kostengruppe 700 verbucht. Diese spezielle Gruppe von Baukosten umfasst unter anderem die Honorare von Architekten, Bauleitern und Sachverständigen. Hinzu kommen Gebühren für Antragsstellungen beim Bauamt und für die Finanzierung sowie die Finanzierungskosten wie Zinsen und Disagio. Ebenfalls als Baunebenkosten abzurechnen sind mit dem Bau in Zusammenhang stehende Telefonkosten, Fotokopierkosten, Portokosten und Anfahrtskosten. Auch die Kosten für ein Richtfest werden zu den Baunebenkosten gezählt. Als Baunebenkosten werden in der Regel 15 bis 20% der gesamten Baukosten veranschlagt.