Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes zum 01.07.2007 in Kraft getreten

Am 30.03.2007 wurde die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Novelle wird somit zum 1. Juli 2007 in Kraft treten. Das Gesetz soll die Verwaltung von Eigentumswohnungen vereinfachen und Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen mit dem in anderen privatrechtlichen Streitigkeiten vereinfachen.

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Michael Loeper / pixelio.de

Es gibt grob zusammengefasst fünf Neuerungen, die folgendermaßen zusammegefasst werden können:

  • 1. Wohnungseigentümergemeinschaften werden handlungsfähiger durch vermehrte einfache Mehrheitsentscheidungen. Vorher mussten in bestimmten Bereichen einstimmige Entscheidungen getroffen werden, die häufig wichtige Entscheidungen der Gemeinschaft verhinderten. Dies gilt insbesondere für einige Instanhaltungsmaßnahmen oder auch das Abweichen der Abrechnungsmodis von Betriebskosten, die nicht gegenüber Dritten (Mietern) abgerechnet werden müssen.
  • 2. Die Haftung für Forderungen Dritter gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu ungunsten einzelner Wohnungseigentümer wird auf deren jeweiligen Anteil begrenzt. Dies wurde zwar bisher durch höchstrichterliche Rechtssprechung bereits klargestellt, schuf aber einige Folgeprobleme, die jetzt mit dieser Novelle beseitigt werden.
  • 3. Rechtsstreitigkeiten werden durch die Unterwerfung der WEG – Sachen unter die Zivilprozessordnung gestrafft und damit kostengünstiger und weniger zeitaufwendig.
  • 4. Der WEG – Verwalter muss künftig eine Sammlung der WEG – Beschlüsse führen, die Wohnungseigentümergemeinschaften transparenter, insbesondere auch gegenüber neuen Käufern von Miteigentumsanteilen, macht.
  • 5. Die Wohnungseigentümergemeinschaft wird grundbuchlich teilweise gegenüber Grundpfandgläubigern bevorrechtigt, insbesondere bei Forderungen gegen einzelne Wohnungseigentümer wegen Verzuges von Hausgeldzahlungen. D.h. Wohnungseigentümergemeinschaften haben bei hartnäckig säumigen Hausgeldzahlern bei Zwangsversteigerungen wegen diesen Forderungen bessere Chancen, Ihre Forderungen zu begleichen, da bspw. Banken, die die einzelne Eigentumswohnung finanziert haben, hinter die WEG zurücktreten müssen. Die Liquidität der WEG wird dadurch verbessert

Weitere Informationen finden Sie hier.

Den Gesetzestext finden sie unter: gesamt.pdf

Matthias Kirchner, im April 2007