Immission

Beeinflussen Schadstoffe, Luftverunreinigungen wie Gerüche und Dämpfe, Lärm, Erschütterungen oder Strahlen die Umwelt (Gebäude, Nachbargrundstücke, Menschen, Natur) negativ, spricht man von Immission; synonym auch von Umweltbelastungen, -verschmutzung oder Luftverunreinigung.

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Wertermittlungsverordnung

Die Wertermittlungsverordnung (WertV) war bis Juli 2010 eine bundesdeutsche Rechtsnorm zur Ermittlung von Verkehrswerten bei Grundstücken/Immobilien. Am 01.07.2010 wurde die Wertermittlungsverordnung durch die bis heute gültige Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) abgelöst. Zu den in der Wertermittlungsverordnung enthaltenen Richtlinien für eine Wertermittlung bei Grundstücken/Immobilien zählen Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren und Ertragswertverfahren. Ergänzend zur Wertermittlungsverordnung wurden vom Gesetzgeber Wertermittlungsrichtlinien erlassen.

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Land- und Forstwirtschaftsflächen

Zur landwirtschaftlichen beziehungsweise forstwirtschaftlichen Nutzung dienen Flächen der Land- und Forstwirtschaft. Jede Nutzung außerhalb dieses Zwecks ist nur mit Schwierigkeiten möglich, da sich diese Grundstücksart planungsrechtlich im sogenannten „Außenbereich“ befindet beziehungsweise im Flächennutzungsplan so definiert ist. Eine solche Nutzungsänderung der Land- und Forstwirtschaftsflächen in neuerer Zeit ist zum Beispiel das Nutzen als Golfplatz.

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Lacke

Anstrichmittel, die auf Kunststoff (Kunstharz) basieren und einen glänzenden, porenfreien Film bilden, sind Lacke. Am gebräuchlichsten sind Polyester- und Acryllacke: Acryllacke können unter Umständen durch verwendete Konservierungs- (Dichlorfluanid) und Bindemittel (Formaldehyd) Allergien hervorrufen. Sie lassen sich innen und außen vielseitig auf Hartz-PVC, Gips, Leichtbeton, Metall, Tapeten, Putz, Mauerwerk, Holz und weiteren Untergründen einsetzen. Als Bindemittel…

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Kältebrücken / Wärmebrücken

Synonym zum Begriff „Kältebrücken“ wird auch „Wärmebrücken“ verwendet; dies ist – physikalisch gesehen – sogar der korrekte Begriff, denn Wärme kann immer nur ins Kalte fließen, nicht aber umgekehrt. Um genau das zu erreichen, werden Kältebrücken so verursacht, dass sie eine geringere Wärmedämmung aufweisen als die umgebende Fläche oder aus anderen Materialien hergestellt werden. Beispiele…

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Immobilie

Eine Immobilie kann mit Rechten belastet sein: Etwa das Grundpfandrecht oder Dienstbarkeiten. Weiter gehen Immobilien mit gesetzlichen Bestimmungen einher, die den Gebrauch dieser Immobilie treffen können oder aber den Erwerb dieser. Ein Kaufvertrag sowie die Einigung über den Eigentumsübergang einer Immobilie, auch Auflassung genannt, müssen notariell beurkundet sein. Daneben muss der neue Eigentümer ins Grundbuch…

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Definition des Verkehrswerts in Deutschland

Der Verkehrswert für Grundstücke und Gebäude ( Immobilien ) wird im § 194 BauGB  (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbaug/__194.html ) definiert: Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt , auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen…

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Angebot

Erstellen Anbieter einen Kostenvoranschlag für Bauvorhaben auf Basis eines Leistungsverzeichnisses, handelt es sich um ein Angebot. An dieses Angebot können sich Baufirmen, Handwerker oder Lieferanten zeitlich binden. An die im Angebot aufgelisteten Kosten müssen sich Anbieter halten, wenn sich das Bauvorhaben nicht solange verzögert, bis sich die Preise wesentlich geändert haben.

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Anerkannte Normen

Die innerhalb der Europäischen Union (EU) geltenden technischen Regelungen für Bauprodukte, die den „wesentlichen Anforderungen“ laut Baunormen entsprechen müssen, werden als anerkannte Normen bezeichnet.

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Änderungen in der Bewertungspraxis im Beleihungswesen

Seit dem Inkrafttreten der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) am 1. August dieses Jahres (2006) müssen alle Pfandbriefbanken ihre Beleihungswerte nach einheitlichen Vorschriften ermitteln. Im Vergleich zu den bisher geltenden bankinternen Wertermittlungsanweisungen ergeben sich dabei einige Unterschiede. Zum einen wurde die Kleindarlehensgrenze von 306.000 auf 400.000 Euro angehoben. Anstelle eines umfangreichen Gutachtens nach §5 BelWertV können die Banker…

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