Neue Bodenrichtwerte in Erlangen

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der kreisfreien Stadt Erlangen hat aufgrund von § 196 Baugesetzbuch und der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (GutachterauschussV) neue Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2008 ermittelt und in seiner Sitzung am 18.02.2009 beschlossen.

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Bodenwerte pro Quadratmeter Grundstücksfläche, die in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleichen Lage- und Nutzungsverhältnissen liegen.

Die Bodenrichtwerte werden entsprechend ihren maßgebenden Merkmalen und Eigenschaften durch direkten oder indirekten Vergleich aus gezahlten Kaufpreisen (Kaufpreissammlung) abgeleitet. Abweichungen des einzelnen Grundstücks von den wertbestimmenden Eigenschaften bewirken entsprechende Abweichungen vom Bodenrichtwert. Die Bodenrichtwerte werden jeweils zum Ende eines geraden Kalenderjahres neu ermittelt. Die Bodenrichtwerte dienen in erster Linie dem bodenpolitischen Ziel, das Geschehen am Bodenmarkt transparent zu machen. Die Werte sind in der Bodenrichtwertkarte im Maßstab 1:10.000 für das gesamte Stadtgebiet dargestellt. Die Karte hängt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in Erlangen, Gebbertstraße 1 „Museumswinkel“, 2. OG, Zimmer 231, während der allgemeinen Dienststunden ab dem 09.07.2009 einen Monat lang öffentlich aus.

Die gesamte Bodenrichtwertkarte ist ab sofort gegen ein Entgelt von „100 EUR gemäß aktueller Entgeltordnung erhältlich. Die Karte kann als Druck
[analoge Ausgabe] oder als digitales Produkt (Formate: tif, jpg, pdfl bezogen werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, verschiedene Kartenhintergründe [z.B, Digitale Rurkarte, Stadtplan, Luftbild] zu wählen. Es können auch Ausschnitte in den gängigen DIN-Formaten erworben werden. Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der kreisfreien Stadt Erlangen auf schriftliche Anfrage gegen eine Gebühr in Höhe von 25.- EUR pro Richtwert [per Brief an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Stadt Erlangen, Postfach 3160, 91051 Erlangen, per E-Mail: gutachterausschuss@stadt.erlangen.de oder per Fax: 09131 186-13111.

Quelle: Stadt Erlangen, 09.07.2009