Wohnfläche

Das Aufmass ist die Grundlage zu einer korrekten Wohnflächenberechnung nach DIN 277 oder IIBV.!

Käufer von Häusern und Wohnungen sind auf eine verlässliche Ermittlung der Wohnfläche angewiesen, da es in diesem Fall um viel Geld gehen kann. Wohnflächenverordnung (WoflV) contra DIN 277.

Öffentlich geförderte Wohnungen oder Eigenheime müssen nach der Wohnflächenverordnung (WoflV) berechnet werden. Beim freifinanzierten Wohnungsbau kann man wahlweise nach der Wohnflächenverordnung (WoflV) oder der DIN 277 verfahren werden, um die Wohnfläche zu ermitteln. In der DIN 277 werden allerdings keine Wohnflächen ermittelt, sondern legendlich die Nutz- und Verkehrsflächen.

Beide Berechnungsarten basieren auf der Grundfläche, die durch ein Aufmass ermittelt wird. Diese Grundfläche wird nach der DIN 277 in Nutz-, Verkehrs- oder Funktionsflächen aufgeteilt. Nach der Wohnflächenverordnung (WoflV) werden dagegen die Grundflächen der einzelnen Räume und Freisitze hinsichtlich ihrer Nutzung bewertet und bei der Wohnfläche entsprechend berücksichtigt.

Hier ein Beispiel: Die Balkon – Grundflächen werden nach der DIN 277 zu 100% in die Nutzfläche eingerechnet, während sie nach der Wohnflächenverordnung (WoflV) nur zu 25 % als Wohnfläche angesetzt wird. Unterschiedliche Zuordnungen oder Bewertungen gibt es auch hinsichtlich von z. b. Dachschrägen und den Vorratsräumen im Kellergeschoss.

Diese Informationen zur Wohnfläche wurden Ihnen bereitgestellt durch: aufmassprofis.de.