Fachlexikon Immobilienbewertung B:
MatthiasKirchner | Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung | Portfoliobewertung & Immobilien-Due Diligence
Baugesetzbuch (BauG)
- Regelungen über die Nutzung von Grund und Boden, d.h. Bauplanungsrecht
- Vollzug und Sicherung der Planung durch Umlegung, Erschließung und Enteignung
- Trennung von Bauaufsichts- (Ordnungs-) recht und Bauplanungsrecht
Mit dem Bundesbaugesetz von 1960 wurden die wesentlichen Grundlagen des Städtebaurechts gesetzt, deren Elemente sind:
-
Vorbereitung und Leitung der baulichen und sonstigen Nutzung durch die Bauleitplanung in der Zuständigkeit der Gemeinden,
- die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit unterteilt nach Gebieten mit Bebauungsplänen, im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und dem Außenbereich
- die Bodenordnung,
- das Enteignungsrecht und
- das Erschließungsrecht
Diese Elemente des Städtebaurechts wurden bei der nachfolgenden Gesetzgebung bis heute beibehalten, auch wenn das Städtebaurecht in wichtigen Bereichen fortentwickelt wurde.
Quelle: Isabelle Dieckmann - Von der IHK Bodensee-Oberschwaben öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Das gesamte Lexikon ist als Schulungsunterlage für Immobiliensachverständige in gedruckter Form bei Isabelle Dieckmann zu beziehen >> Kontakt

