Grundsteuer

Eigentümer unbebauter und bebauter Grundstücke müssen an die Gemeinde Grundsteuer zahlen. Diese gehört entsprechend zu den für den Eigentümer wichtigen laufenden Ausgaben. Als Bemessungsgrundlage dient der „Einheitswert“. Dieser wird mit dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz multipliziert. Da die Grundsteuer auf dem Hebesatz beruht, den jede Gemeinde nach eigenem Gutdünken festsetzen darf, kann es bei…

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