Am Bau Beteiligte

Am Bau Beteiligte sind Bauherren, aber auch Unternehmer wie Schornsteinfeger, Bauleiter, -sachverständige sowie Architekten – also alle Personen und Firmen, die beim Bau die Einhaltung genehmigter Pläne und aller baurelevanten Gesetze und Vorschriften verantworten.

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Abnahme

Wenn eine genehmigungspflichtige bauliche Anlage auf ihren Bauzustand besichtigt wird, spricht man von einer Abnahme. Die Zahl und den Umfang durchgeführten Abnahmen bestimmt die Bauaufsichtsbehörde, aber auch Bauherren können Abnahmen veranlassen. Neben Behörden können auch Architekten und Schornsteinfeger eine solche Besichtigung vornehmen. Dabei erfolgt im Verlauf der Abnahme eine genaue Protokollierung sämtlicher Schäden und Mängel.…

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