Rentenschuld

Die Rentenschuld ist eine Form der Grundschuld. Gemäß § 1199 BGB ist diese ins Grundbuch einzutragen, die zu regelmäßigen Rentenzahlung aus dem Grundstück verpflichtet. Zudem ist eine Ablösesumme festzulegen, mit deren Einmalzahlung der Eigentümer die Rentenschuld tilgen kann.

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