Gemeinbedarfsflächen

Es gibt bleibende, künftige und abgehende Gemeinbedarfsflächen. Wie der Begriff selbst schon verrät, werden Gemeinbedarfsflächen der dauerhaften öffentlichen Zweckbindung zugeschrieben. Als Eigentum der öffentlichen Hand können Gemeinbedarfsflächen beispielsweise soziale, kulturelle, religiöse oder auch sportlich ausgelegte Einrichtungen und Anlagen sein. Da die Nutzung der Allgemeinheit gilt, ist privates Gewinnstreben ausgeschlossen. Abgehende Gemeinbedarfsflächen Haben Gemeinbedarfsflächen ihren Anspruch…

Weiterlesen