Vollgeschoss

Vollgeschosse werden innerhalb der einzelnen Landesbauordnungen unterschiedlich definiert. Grundsätzlich handelt es sich um Geschosse, die zum größten Teil oberhalb der Geländeoberfläche liegen. Dabei müssen sie von der Unterkante bis zur Decke ein lichtes Maß von mindestens 2 Meter aufweisen. Nicht als Vollgeschosse gewertet werden Dachgeschosse. In der Landesbauverordnung für Sachsen-Anhalt wird in § 2 Abs.…

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