Fahrlässigkeit / Vorsatz

Fahrlässigkeit / Vorsatz Fahrlässigkeit: Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Grobe Fahrlässigkeit: Liegt dann vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in objektiv ungewöhnlich hohem und subjektiv nicht entschuldbarem Maße verletzt wird. Vorsatz: Wissen und Wollen eines rechtswidrigen (pflichtwidrigem) Erfolges. Quelle: Isabelle Dieckmann – Von der IHK Bodensee-Oberschwaben öffentlich bestellte…

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