Außenbereich

Der Begriff “Außenbereich” stammt aus dem deutschen Bauplanungsrecht und steht in engem Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Bauvorhaben. Der Teil eines Gemeindegebietes, der weder innerhalb bebauter Ortsteile liegt noch im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegt, wird nach dem Baugesetz als Außenbereich bezeichnet. Allerdings können auch unbebaute Bereiche innerhalb bebauter Gebiete zum Außenbereich zählen, sofern diese…

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