Parallelverfahren

Werden gleichzeitig Bebauungs- und Flächennutzungsplan aufgestellt, aufgehoben oder ergänzt, spricht man gemäß § 8 BauGB vom Parallelverfahren. Städtebauliche Entwicklungen werden von Gemeinden mit Flächennutzungs- und Bebauungsplan im Parallelverfahren gesteuert. Der Bebauungsplan leitet sich aus dem Flächennutzungsplan ab, wobei das Parallelverfahren geeignet ist, gegebenenfalls einen veralteten Flächennutzungsplan zu ersetzen. Das ist bedeutsam für Wertermittler, für die…

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Land- und Forstwirtschaftsflächen

Zur landwirtschaftlichen beziehungsweise forstwirtschaftlichen Nutzung dienen Flächen der Land- und Forstwirtschaft. Jede Nutzung außerhalb dieses Zwecks ist nur mit Schwierigkeiten möglich, da sich diese Grundstücksart planungsrechtlich im sogenannten „Außenbereich“ befindet beziehungsweise im Flächennutzungsplan so definiert ist. Eine solche Nutzungsänderung der Land- und Forstwirtschaftsflächen in neuerer Zeit ist zum Beispiel das Nutzen als Golfplatz.

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