Land- und Forstwirtschaftsflächen

Zur landwirtschaftlichen beziehungsweise forstwirtschaftlichen Nutzung dienen Flächen der Land- und Forstwirtschaft. Jede Nutzung außerhalb dieses Zwecks ist nur mit Schwierigkeiten möglich, da sich diese Grundstücksart planungsrechtlich im sogenannten „Außenbereich“ befindet beziehungsweise im Flächennutzungsplan so definiert ist. Eine solche Nutzungsänderung der Land- und Forstwirtschaftsflächen in neuerer Zeit ist zum Beispiel das Nutzen als Golfplatz.

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