Land- und Forstwirtschaftsflächen

Zur landwirtschaftlichen beziehungsweise forstwirtschaftlichen Nutzung dienen Flächen der Land- und Forstwirtschaft. Jede Nutzung außerhalb dieses Zwecks ist nur mit Schwierigkeiten möglich, da sich diese Grundstücksart planungsrechtlich im sogenannten „Außenbereich“ befindet beziehungsweise im Flächennutzungsplan so definiert ist. Eine solche Nutzungsänderung der Land- und Forstwirtschaftsflächen in neuerer Zeit ist zum Beispiel das Nutzen als Golfplatz.

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Anstriche

Werden Oberflächen dekorativ und/oder schützend behandelt, spricht man von einem Anstrich. Neben dem Material hängen Qualität und Haltbarkeit auch davon ab, wie der Untergrund vorbereitet wird, was unter anderem durch abbeizen, abschleifen, aufrauen oder auch entrosten erfolgen kann. Nach dieser Vorbereitung wird eine Grundierung beziehungsweise ein Grundanstrich notwendig, um dann mit einem Voranstrich fortzufahren und…

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