Gutachterausschuss für Grundstückswerte

Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind Behörden und werden meist von Stadtverwaltungen oder Landkreisen geführt. Die Behördenfunktion ergibt sich aus der Wahrnehmung öffentlicher Verwaltungsaufgaben gem. § 1 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Gutachterauschüsse für Grundstückswerte sind dennoch ausschließlich Landesbehörden (Ausnahme: Baden-Württemberg). -> weiter lesen