Baulast

Durch Erklärung gegenüber der Baurechtsbehörde können Grundstückseigentümer öffentlich- rechtliche Verpflichtungen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlich- rechtlichen Vorschriften ergeben (Baulast). -> weiter lesen