Abgeschlossenheit

Dies ist ein Begriff Abgeschlossenheit aus dem Grundbuchrecht in Verbindung mit dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Liegt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung (Aussteller ist die jeweilige untere Bauaufsichtsbehörde) vor, kann grundbuchliches Teileigentum gebildet werden. Eine weitere Voraussetzung ist die zivilrechtliche Grundlage in Form einer Teilungserklärung. -> weiter lesen