Geschossflächenzahl (GFZ)

Die Geschossflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind (BauNVO). Soweit die Definition!

In der Grundstückswertermittlung ist die GFZ eine wichtige Größe bei der Bestimmung des Bodenwertes. Weicht die GFZ des Bewertungsgrundstückes von ortsüblich bebauten Grundstücken wesentlich ab, hat dies unmittelbaren Einfluss auf den Bodenwert pro Quadratmeter, wenn diese Differenzierung regional marktüblich ist.

Die Geschossfläche ist die Summe aller Vollgeschosse eines Gebäudes. Ein Vollgeschoss definiert sich durch § 20 Abs. 1 BauNVO.

Bei der Wertermittlung von Grundstücken wird die Wertigkeit eines Quadratmeter Bodens u.a. durch Umrechnungskoeffizienten GFZ:GFZ vom sogenannten Richtwertgrundstück abgeleitet, wenn keine Vergleichspreise vorrätig sind. Die entsprechenden Umrechnungskoeffizienten wurden früher veröffentlicht in den Wertermittlungsrichtlinien (WertR). Heute ermitteln Gutachterausschüsse individuell Umrechnungskoeffizienten für Ihre Stadt oder Region.