Beschaffungswertprinzip

Historisches Beschaffungswertprinzip: Beim Übergang einer Gemeinbedarfsfläche auf einen anderen Träger wird der Preis des Grundstücks nach dessen Zustand bemessen, der beim erstmaligen Erwerb dieser Flächen ggf. unter Anwendung des Vorwirkungsgrundsatzes maßgebend war.

Aktualisiertes Beschaffungswertprinzip: Dies ist eine sinnvolle Modifikation des historischen Prinzips, das darin besteht, dass auch die bis zum Wertermittlungsstichtag eingetretene allgemeine städtebauliche Entwicklung berücksichtigt wird. Der Preis bemisst sich dann nach dem Wert des Grundstücks, der sich nach Fortfall des bisherigen Gemeinbedarfszwecks, jedoch unter Anwendung des Vorwirkungsgrundsatzes für den künftigen Gemeinbedarfszweck nach den Verhältnissen am Wertermittlungsstichtag ergeben würde. Der Erwerber wird ei Anwendung dieses Prinzip so gestellt, wie er am Wertermittlungsstichtag bei erstmaligem Erwerb auch sonst stehen würde. Gemeinbedarfsflächen (bleibende)

Quelle: Isabelle Dieckmann – Von der IHK Bodensee-Oberschwaben öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Das gesamte Lexikon ist als Schulungsunterlage für Immobiliensachverständige in gedruckter Form bei Isabelle Dieckmann zu beziehen >> Kontakt