unbebautes Grundstück

Als unbebautes Grundstück gilt ein Grundstück dann, wenn sich darauf keinerlei nutzbare Bauwerke befinden und lediglich Betriebsvorrichtungen bzw. eine Einfriedung vorhanden sind. Zerstörte Gebäude, Ruinen, dem Verfall preisgegebene Gebäude und Gebäudereste werden entsprechend nicht als Bauwerke gezählt.