Sanierungsmaßnahmen

Die Grundlagen für Sanierungsmaßnahmen inklusive städtebaulicher Erneuerungen hat der Gesetzgeber im § 136 BauGB (Baugesetzbuch) verankert. Öffentliches Interesse fokussierend, inkludieren städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Modernisierungen, das Umgestalten und Beheben von Missständen innerhalb eines Sanierungsgebiets. Voraussetzung ist, dass die Sanierungsmaßnahmen modernen Anforderungen an eine gesunde Arbeits- und Wohnumgebung erfüllen. Immobilien- beziehungsweise Grundstückseigentümer behalten ihre sanierten Immobilien und/oder Grundstücke, müssen in aller Regel aber einen finanziellen Ausgleich leisten, da der Bodenwert in Folge der Sanierungsmaßnahmen steigt. Um den Bodenwert vor und nach städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen zu ermitteln, werden Anfangs- beziehungsweise Endwert (Bodenwert ohne Sanierungsmaßnahmen beziehungsweise Bodenwert nach Sanierung, weil der Sanierungsbereich objektiv und rechtlich neu geördnet wurde) unterschieden. Diese Werte beziehen sich auf den Abschlusszeitpunkt der städtebaulichen Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen.