Rauminhalt

Die DIN-Norm 277 definiert den Rauminhalt, der nebst Grundfläche zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit (Miet- sowie Kaufpreise und die Herstellungskosten) und für die Nutzungsfähigkeit benötigt wird. Synonym zu Volumen verwendet, wird bei Bauwerken, Gebäuden, Bauwerk- und Gebäudeteilen die Berechnung des Rauminhalts angewendet. Zwar wurde die beim umbauten Raum geltende DIN 277/1950 durch den Bruttorauminhalt (BRI) ersetzt, dennoch greift man in der Fachliteratur oft auf die ältere Norm zurück. Der umbaute Raum ist umschlossen von äußeren Begrenzungsflächen (inkl. Wärmedämmung sowie Putz) und ist voll anzurechnen. Der Brutto-Rauminhalt wird in der DIN 277/87 definiert. Kalkuliert werden Baukörper abzüglich des Fundaments. Erdgeschoss-Rohbaumaße, nicht ausgebaute Dachräume und Dachaußenflächen sind gesondert zu betrachten.