Öffentliche Bestellung

Öffentliche Bestellung

Wird ein vereidigter Sachverständiger hinzugeholt, spricht man von einer öffentlichen Bestellung. Handwerkskammern, IHKs, Architektenkammern etc. erteilen die notwendige Bestellung. Neben der Pflicht, ein Gutachten anzufertigen, hat die öffentliche Bestellung folgende Konsequenzen:
• Aufgaben müssen unabhängig, unparteiisch, exakt und weisungsfrei erfüllt werden
• Hilfskräfte müssen überwacht werden
• Schweige-, Dokumentations-, Aufbewahrungs-, Weiterbildungspflicht
• persönliche Aufgabenerfüllung
• IHK-Meldung bei relevanten Veränderungen
• Auf Verlangen muss der Ausweis vorgezeigt werden
• Bei über dreimonatiger Verhinderung müssen auf Verlangen der Kammer Ausweis und Urkunde hinterlegt werden
• Zu Kontrollzwecken besteht Auskunftspflicht gegenüber der IHK über Sachverständigentätigkeiten
• Marketing muss dem Status angemessen sein
• Titel kann, muss aber nicht geführt werden
• Ausgeschlossener Haftungsausschluss bei grober Fahrlässigkeit/Vorsatz