Nachbarschaftshilfe

Als Nachbarschaftshilfe bezeichnet man unentgeltliche, manchmal auf Gegenseitigkeit beruhende Hilfeleistungen an tatsächlichen Nachbarn, Kollegen oder auch Verwandten. Wird eine Quittung ausgestellt, lassen sich Herstellungskosten absetzen, wenn sie ersetzt oder dafür sogenannte Aufmerksamkeiten geleistet werden (beispielsweise Erstattung der Anfahrtskosten, Geld-/Sachleistungen). Dafür geltende Grenzen sind beim Finanzamt zu erfragen und einzuhalten, um Schwarzarbeit zu vermeiden.