Leistungsverzeichnis (LV)

Die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses (LV), welches auch Leistungsbeschreibung genannt werden kann, zählt zu den Architektenleistungen. Alle vom Bauhandwerker zu erbringenden Leistungen sowie die Material- und Mengenangaben werden im Leistungsverzeichnis (LV) aufgelistet. Bauhandwerker können auf Grundlage des LV nun ihre Angebote einreichen. Häufig dienen die Auflistungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen als Grundlage für die Erstellung des Leistungsverzeichnisses. Die zu erbringenden Leistungen müssen im Leistungsverzeichnis eindeutig, leicht verständlich und vollständig erklärt und aufgelistet sein. Das Leistungsverzeichnis wird im Standardleistungsbuch geführt, welches auch die Fristen zur Fertigstellung der Handwerksleistungen und die entsprechenden Zahlungsbedingungen enthält. Das Leistungsverzeichnis wird in allen Fällen für die Bauabrechnung herangezogen, wenn kein Festpreis vereinbart wurde und auch keine Berechnung gemäß dem Aufmaß vorgesehen ist. Räumliche getrennte Leistungen werden vom Architekten in einem so genannten Raumbuch vermerkt. Nicht nach dem Leistungsverzeichnis abzurechnen, sind so genannte Regiearbeiten.