Hallo Boris,
wichtig ist beim Ortstermin, dass Du allein kommst und nicht den Anschein erweckst, dass Du mit einer Partei vorher alles besprochen hast. Weiterhin sind Anmerkungen der Parteien oder gar Streitgespräche zu ignorieren oder zu unterbinden. Einflussnahme, nach dem Motto, hallo Herr SV, hier ist das Fenster aber extrem undicht, sind natürlich kritisch zu betrachten.
Geladen werden müssen alle Beteiligten einschließlich die Prozessbevollmächtigten der Parteien.
Die Ladung sollte schriftlich per Einschreiben (Rückschein) erfolgen.
Wichtig ist der Zutritt zum Objekt. Wenn eine Partei nicht erscheint, ist dies im GA zu vermerken, aber grundsätzlich ohne Belang. Als SV muss ich die Gelegenheit an der Teilnahme einräumen, sie ist aber keine Bedingung.
Literatur hat bspw. das ifs (http://www.ifsforum.de/). Da gibt es sinngemäß eine Broschüre "Verhalten des SV beim Ortstermin".
Gruss Dieter
» Hallo zusammen,
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» Ich wurde erstmalig vom Amtsgericht mit der Erstellung eines
» Verkehrswertgutachtens beauftragt.
» Auf was muß ich bei der Anberaumung des Ortstermins achten?
» Wer muß geladen werden?
» Mit welcher Frist?
» In welcher Form?
» Was wenn eine Partei nicht kommt?
» Gibt es Literatur dazu?
» usw.
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» Gruß Boris |