Fahrlässigkeit / Vorsatz

Fahrlässigkeit / Vorsatz

Fahrlässigkeit: Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

Grobe Fahrlässigkeit: Liegt dann vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in objektiv ungewöhnlich hohem und subjektiv nicht entschuldbarem Maße verletzt wird.

Vorsatz: Wissen und Wollen eines rechtswidrigen (pflichtwidrigem) Erfolges.

Quelle: Isabelle Dieckmann – Von der IHK Bodensee-Oberschwaben öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Das gesamte Lexikon ist als Schulungsunterlage für Immobiliensachverständige in gedruckter Form bei Isabelle Dieckmann zu beziehen >> Kontakt