CO2-Gebäudesanierungsprogramm

Das Bundesförderprogramm zur CO2-Gebäudesanierung macht für bestimmte energiesparende Baumaßnahmen eine Förderung möglich. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vergibt zu diesem Zwecke zinsgünstige Darlehen. Für die Bewilligung müssen folgende Kriterien vorliegen bzw. erfüllt sein:

– Es soll eine Verbesserung des Wärmeschutzes an Außenwänden und Dach erreicht werden, wozu ausreichend dichte Dämmschichten im Dachraum sowie an Geschossdecken angebracht werden. Hier ist auch eine nachträgliche Wärmedämmung förderungsfähig.

– Der Austausch von Fenstern oder deren Neueinbau sind förderungswürdig, sofern damit eine Senkung der Energie- und Wärmekosten erzielt werden kann. In der Regel sollte dazu eine spezielle Wärmeschutzverglasungen genutzt werden.

– Für die Minderung von Wärmeverlusten kann die nachträgliche Wärmedämmung in geheizten Räumen an den erdnahen Außenflächen sowie von Kellerräumen vorgenommen werden.

– Energiesparende Heizsysteme mit Brennwertkesseln sowie die Maßnahmen zur unmittelbaren Brennwertnutzung werden gefördert.

– Alternative Energien wie solarthermische Anlagen oder Wärmepumpen sind grundsätzlich förderungswürdig.

– Auch die Installation von Wärmeübergabestationen und deren unmittelbare Nutzung gehören dazu, sofern damit die Versorgung mit Fern- oder Nahwärme aus Heiz- oder Blockheizkraftwerken einhergeht.

– Das Förderprogramm umfasst zudem alle Maßnahmen sowie Installationen, die die Nutzung von solar unterstützter Nahwärmeversorgung dienen.